News: Interdisziplinäre Masterstudiengänge Medizin – Ethik – Recht

Interdisziplinäre Masterstudiengänge Medizin – Ethik – Recht

An der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg werden durch das Interdisziplinäre Wissenschaftliche Zentrum Medizin – Ethik – Recht (IWZ MER) die zum Sommersemester 2025 akkreditierten Masterstudiengänge Medizin – Ethik – Recht mit 60 (weiterbildend, 1 Jahr) sowie 120 Leistungspunkten (konsekutiv, 2 Jahre) angeboten. Das Gutachtergremium hat bei der Begutachtung für die Akkreditierung besonders den konsequent interdisziplinären Ansatz beider Studiengänge hervorgehoben und sich beeindruckt gezeigt, wie interdisziplinär die Bereiche Medizin, Ethik und Recht vermittelt werden.

Denn Ziel des Studiengangs ist die Vermittlung vertiefter Kenntnisse in medizinethischen, bioethischen und rechtlichen Fragestellungen unter Einbeziehung der medizinischen Praxis. Dabei sollen die Wechselwirkungen der Fachgebiete interdisziplinär und unter Bezug auf medizinische und gesundheitspolitische Probleme durchdrungen werden, um fundierte und reflektierte Entscheidungen im Schnittstellenbereich von Medizin, Ethik und Recht treffen zu können.

Für das kommende Sommersemester ist eine Bewerbung für den Studiengang bis zum 15. Januar 2025 möglich (http://www.mlu.de/bewerbungsportal).

Weitere Informationen, auch zum Studienprogramm, -umfang und zu den Lehrveranstaltungen sowie zur Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, können für den Studiengang mit 60 Leistungspunkten unter https://studienangebot.uni-halle.de/medizin-ethik-recht-master-60 und für den Studiengang mit 120 Leistungspunkten unter https://studienangebot.uni-halle.de/medizin-ethik-recht-master-120 abgerufen werden. Die Vorlesungen starten im Sommersemester am 1.4.2025. Der Studiengang MER 60 ist für Hochschulabsolventinnen und -absolventen (z.B. Staatsexamen, Diplom, Master) konzipiert, die eine Qualifikation in den gesamten Gesundheitswissenschaften anstreben. Die Zulassung setzt eine gewisse berufspraktische Erfahrung voraus, über die im Einzelfall der Studien- und Prüfungsausschuss entscheidet.

Gerne können Sie sich mit Fragen auch an mer@jura.uni-halle.de wenden. Der Studiengang ist als Bildungsveranstaltung im Sinne des Bildungsfreistellungsgesetzes Sachsen-Anhalt anerkannt.