SAMW: Revidierte Richtlinien Lebendspende von soliden Organen

Revidierte Richtlinien „Lebendspende von soliden Organen“

29.08.2023 – Bei der Lebendspende stellt ein gesunder Mensch ein Organ zur Transplantation zur Verfügung, um einer anderen Person (meist Angehörige) zu helfen. Die komplexen medizin-ethischen Fragen, die sich in solchen Situationen stellen, werden in den SAMW-Richtlinien «Lebendspende von soliden Organen» behandelt.


Gesunde Menschen können gewisse Organe spenden, meist handelt es sich dabei um eine Niere, seltener um einen Teil der Leber. Für die involvierten Fachpersonen sind Abklärungen rund um eine solche Lebendspende herausfordernd und medizin-ethische Richtlinien als Orientierungshilfe deshalb sinnvoll und geschätzt.

Neue Entwicklungen in der medizinischen Praxis sowie Änderungen in den rechtlichen Grundlagen haben eine Revision der 2008 in Kraft gesetzten Richtlinien notwendig gemacht. Die revidierten Richtlinien widmen sich den medizin-ethischen Fragestellungen und unterstützen das Fachpersonal insbesondere bei der psychosozialen Abklärung der Spenderinnen und Spender sowie bei deren Nachbetreuung.

Die heute veröffentlichten Richtlinien orientieren sich am aktuell geltenden Recht. Die Gesetzgebung ist jedoch im Wandel, eine weitere Teilrevision des Transplantationsgesetzes absehbar. Die SAMW-Richtlinien werden bei Inkrafttreten soweit nötig erneut angepasst. Deshalb wird die gedruckte Broschüre erst auf diesen Zeitpunkt hin erstellt; vorläufig steht das Dokument ausschließlich elektronisch zur Verfügung.

Wie alle medizin-ethischen Richtlinien können Sie das PDF kostenlos in den Sprachen deutsch, englisch, französisch und italienisch herunterladen: samw.ch/richtlinien.


Mehr Informationen und die Kontaktperson für Fragen finden Sie in der heute veröffentlichten Medienmitteilung und auf unserer Themenseite: samw.ch/lebendspende