Vortrag: Solidarität und Eigenverantwortung

03.02.2026 Göttingen

Kolloquium
Solidarität und Eigenverantwortung

Zeit: 03. Februar 2026, 16:15 – 17:45
Ort: Seminarraum, Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Universitätsmedizin Göttingen, Humboldtallee 36, 37073 Göttingen

Kollektive Systeme der medizinischen Versorgung wie die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind solidarisch ausgestaltet, indem sie unterschiedliche Gesundheitsrisiken grundsätzlich ignorieren. Trotzdem haben sie ein legitimes Interesse an dem Gesundheitsverhalten ihrer Mitglieder. In diesem Spannungsverhältnis von Solidarität und Eigenverantwortung muss das Verhältnis von individueller und kollektiver Gesundheitsverantwortung immer wieder neu bestimmt werden. Der Vortrag diskutiert diese Verhältnisbestimmung und die zugrundeliegenden Prinzipien.

Referent:
Prof. Dr. Stefan Huster, Universität Bochum

Stefan Huster ist seit 2004 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie und Direktor des ISGR. Nach einem Studium der Rechtswissenschaft und der Philosophie in Bielefeld und Frankfurt/M. wurde er 1993 an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg promoviert und habilitierte sich 2001 dort auch für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Europarecht und Rechtsphilosophie. Er ist Mitglied der Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften und seit 2019 Vorsitzender bzw. seit 2023 stellvertretender Vorsitzender der Schiedsstelle nach § 130b SGB V zur Festsetzung von Erstattungsbeträgen für neue Arzneimittel. Seine Arbeitsschwerpunkte sind das Verfassungs- und Gesundheitsrecht mitsamt ihren Grundlagenbezügen.