News: Richtlinie BÄK / Beteiligung der Fachöffentlichkeit

Richtlinien für die Wartelistenführung und Organvermittlung gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG

Unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse betreffend die ersten Lesungen der Richtlinien für die Wartelistenführung und Organvermittlung gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Richtlinienänderungsvorschläge auf der Internetpräsenz der Bundesärztekammer unter folgenden Links für die Dauer von vier Wochen veröffentlicht werden:


Etwaige Stellungnahmen sind unter transplantationsmedizin@baek.de bis zum 31.10.2025 erbeten, damit ggf. eine Berücksichtigung in der zweiten Lesung erfolgen kann.

Zur Erhöhung der Transparenz sollen Stellungnahmen zu Richtlinienverfahren im Internet veröffentlicht werden. Daher bitten wir Sie, Ihre Stellungnahme möglichst frei von personenbezogenen Daten abzugeben oder personenbezogene Daten zu schwärzen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sein, würden wir Sie bitten, dies im Rahmen der Übermittlung Ihrer Stellungnahme zum Ausdruck zu bringen. Darüber hinaus wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie angeben könnten, ob Sie eine persönliche Stellungnahme abgeben oder die Stellungnahme einer Institution übermitteln.