DGPPN-Stellungnahme
Zugang zu EKT bei Menschen mit fehlender Einwilligungsfähigkeit und als Behandlung gegen den natürlichen Willen
In dieser Stellungnahme wird die aktuelle medizinische Evidenz zur Anwendung der Elektrokonvulsionstherapie als ärztliche Zwangsmaßnahme zusammengefasst und aus medizinethischer Perspektive bewertet. Die Autorinnen und Autoren kommen zu dem Schluss, dass die EKT auch als Maßnahme gegen den natürlichen Willen eine wirksame und verträgliche Behandlung sein kann und für sie dieselben normativen Maßstäbe gelten sollten wie für alle anderen medizinischen Behandlungsverfahren. Eine gesonderte Handhabung im Vergleich zu anderen medizinischen Maßnahmen ist weder medizinisch noch ethisch gerechtfertigt.
Anlässlich verschiedener höchstrichterlicher Beschlüsse aus Deutschland und der Schweiz haben Mitglieder der Referate Hirnstimulationsverfahren, Forensische Psychiatrie und der Kommission Ethik und Recht der DGPPN und weitere Expertinnen und Experten diese Stellungnahme verfasst. Sie richtet sich an mit dem Thema befasste Kliniker, Gutachter, medizinische Ethikberater und Juristen.
Link zur Stellungnahme:
https://www.dgppn.de/aktuelles/stellungnahmen-und-positionen/zugang-zu-ekt.html