Richtlinie gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Lebertransplantation (RL BÄK Leber)
Unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse betreffend die erste Lesung der Richtlinie gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Lebertransplantation (RL BÄK Leber) möchte die Ständige Kommission Organtransplantation darauf aufmerksam machen, dass der Richtlinienänderungsvorschlag auf der Internetpräsenz der Bundesärztekammer für die Dauer von vier Wochen veröffentlicht wurde.
Vorsorglich ergeht der Hinweis, Anmerkungen bitte ausschließlich zu den vorgeschlagenen Richtlinienänderungen zu adressieren. Dies betrifft die Änderungen in den Abschnitten III.2, III.4, III.6 und III.8. Rückmeldungen zu anderen Abschnitten, die nicht die eben genannten Regelungsvorhaben betreffen, können im Rahmen dieses Verfahrens nicht
berücksichtigt werden.
Etwaige Stellungnahmen sind unter transplantationsmedizin@baek.de bis zum 01.11.2024 erbeten, damit ggf. eine Berücksichtigung in der zweiten Lesung erfolgen kann.
Zur Erhöhung der Transparenz sollen Stellungnahmen zu Richtlinienverfahren im Internet veröffentlicht werden. Daher werden Sie gebeten, Ihre Stellungnahme möglichst frei von personenbezogenen Daten abzugeben oder personenbezogene Daten zu schwärzen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sein, Sind Sie gebeten, dies im Rahmen der Übermittlung Ihrer Stellungnahme zum Ausdruck zu bringen. Darüber hinaus wird gebeten, anzugeben, ob Sie eine persönliche Stellungnahme abgeben oder die Stellungnahme einer Institution übermitteln.