News: Richtlinie BÄK Spendererkennung – Beteiligung der Fachöffentlichkeit

Richtlinie gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 TPG zur ärztlichen Beurteilung nach § 9a Abs. 2 Nr. 1 TPG (RL BÄK Spendererkennung)

Unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse betreffend die erste Lesung der Richtlinie gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 TPG zur ärztlichen Beurteilung nach § 9a Abs. 2 Nr. 1 TPG (RL BÄK Spendererkennung) möchte die Ständige Kommission Organtransplantation darauf aufmerksam machen, dass der Richtlinienänderungsvorschlag auf der Internetpräsenz der Bundesärztekammer für die Dauer von vier Wochen veröffentlicht wurde.

Etwaige Stellungnahmen sind unter transplantationsmedizin@baek.de bis zum 09.08.2024 erbeten, damit ggf. eine Berücksichtigung in der zweiten Lesung erfolgen kann.

Zur Erhöhung der Transparenz sollen Stellungnahmen zu Richtlinienverfahren im Internet veröffentlicht werden. Daher wird gebeten, Stellungnahmen möglichst frei von personenbezogenen Daten abzugeben oder personenbezogene Daten zu schwärzen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sein, sind Sie gebeten, dies im Rahmen der Übermittlung Ihrer Stellungnahme zum Ausdruck zu bringen. Darüber hinaus wird erbeten, anzugeben, ob Sie eine persönliche Stellungnahme abgeben oder die Stellungnahme einer Institution übermitteln.