Richtlinie gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Darmtransplantation
Unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse betreffend die erste Lesung der Richtlinie gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Darmtransplantation und zu kombinierten Transplantationen unter Einschluss des Darms (RL BÄK Darm) möchte die Ständige Kommission Organtransplantation darauf aufmerksam machen, dass der Richtlinienänderungsvorschlag auf der Internetpräsenz der Bundesärztekammer für die Dauer von vier Wochen veröffentlicht wurde.
Vorsorglich ergeht der Hinweis, Anmerkungen bitte ausschließlich zu der vorgeschlagenen Richtlinienänderung zu adressieren. Dies betrifft den Abschnitt III.4.3.10 (Transplantation des Darms und von kombinierten Organtransplantaten unter Einschluss des Darms bei Kindern und Jugendlichen). Rückmeldungen zu anderen Abschnitten, die nicht das eben genannte Regelungsvorhaben betreffen, können im Rahmen dieses Verfahrens nicht berücksichtigt werden.
Etwaige Stellungnahmen sind unter transplantationsmedizin@baek.de bis zum 09.08.2024 erbeten, damit ggf. eine Berücksichtigung in der zweiten Lesung erfolgen kann.
Zur Erhöhung der Transparenz sollen Stellungnahmen zu Richtlinienverfahren im Internet veröffentlicht werden. Daher wird gebeten, Stellungnahmen möglichst frei von personenbezogenen Daten abzugeben oder personenbezogene Daten zu schwärzen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sein, sind Sie gebeten, dies im Rahmen der Übermittlung Ihrer Stellungnahme zum Ausdruck zu bringen. Darüber hinaus wird erbeten, anzugeben, ob Sie eine persönliche Stellungnahme abgeben oder die Stellungnahme einer Institution übermitteln.
Informations- und Dokumentationsstelle
Ethik in der Medizin
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