Veröffentlichung des Schlussberichts zum Forschungsvorhaben ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht
Der Schlussbericht zum Forschungsvorhaben zur Evaluierung des Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten vom 17. Juli 2017 wurde veröffentlicht.
Mit dem vorliegenden Abschlussbericht sollen die Ergebnisse des Forschungsprojekts vorgestellt werden, das am 1. Juli 2022 im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) startete. Projektende war der 31. Januar 2024. Der zur Verfügung stehende Forschungszeitraum von 1,5 Jahren war im Hinblick auf die Komplexität des Forschungsgegenstands und der Vielzahl von hierbei zu klärenden Fragen knapp bemessen. Gleichwohl konnten alle angestrebten Ergebungsschritte durchgeführt werden. Es ergeben sich bei diesem komplexen Thema viele weitere Fragestellungen, für die sich eine weitere Vertiefung lohnen würde. Konzentriert haben sich die Forschungsarbeiten auf das Anliegen der Auftraggeberin, das Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten vom 17. Juli 2017 zu evaluieren.
Der Bericht ist hier abrufbar.
Informations- und Dokumentationsstelle
Ethik in der Medizin
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