Richtlinie gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Nierentransplantation
Unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse betreffend die erste Lesung der Richtlinie gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Nierentransplantation möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass der Richtlinienänderungsvorschlag auf der Internetpräsenz der Bundesärztekammer unter diesem Link (bis zum 1. März) veröffentlicht wurde.
Um gemäß § 10 Abs. 1 des Statuts der Ständigen Kommission Organtransplantation eine Beteiligung der Fachöffentlichkeit zu realisieren, möchten wir Sie bitten, auf die Veröffentlichung aufmerksam zu machen. Sollten Sie Anlass dazu sehen, weitere Interessenkreise zu unterrichten, können Sie gerne die Information weiterleiten. Etwaige Stellungnahmen sind unter transplantationsmedizin@baek.de bis zum 01.03.2024 erbeten, damit ggf. eine Berücksichtigung in der zweiten Lesung erfolgen kann.
Zur Erhöhung der Transparenz sollen Stellungnahmen zu Richtlinienverfahren im Internet veröffentlicht werden. Daher werden Sie gebeten, Ihre Stellungnahme möglichst frei von personenbezogenen Daten abzugeben oder personenbezogene Daten zu schwärzen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sein, können Sie dies im Rahmen der Übermittlung Ihrer Stellungnahme zum Ausdruck zu bringen. Darüber hinaus werden Sie gebeten, anzugeben, ob Sie eine persönliche Stellungnahme abgeben oder die Stellungnahme einer Institution übermitteln.
Informations- und Dokumentationsstelle
Ethik in der Medizin
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