06.03.2024 Online.
Online-Fortbildung
Betreuungsrechtsreform und Recht auf Selbstbestimmung – Wieviel individueller Gestaltungsspielraum bleibt den Betreuten?
Zeit: 06. März 2024, 14-17 Uhr
Ort: Online
Veranstalter: Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts)
Zum 01.01.2023 ist eine große Reform des Betreuungsrechts in Kraft getreten, die das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen stärken soll. Ihre Wünsche und ihr Wille sollen im Mittelpunkt stehen. Dies gilt sowohl für das Handeln von Betreuer*innen als auch für das gerichtliche Tätigwerden. Ein Handeln gegen den Willen einer unter Betreuung stehenden Person soll nur dann erfolgen, wenn sie*er sich selbst oder das persönliche Vermögen erheblich gefährdet. Immer wieder stellt sich jedoch in der Praxis, insbesondere in Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Frage, inwieweit den Wünschen und dem Willen von Menschen unter Betreuung nachgekommen werden muss und kann. Wo liegt zudem die Grenze, wann eine erhebliche Gefährdung der Person oder des Vermögens vorliegt? Diesen Fragen soll anhand von praktischen Beispielen in der Online- Fortbildung nachgegangen werden.
Ziele:
• Vermittlung der einschlägigen rechtlichen Grundlagen
• Gewinnung von Rechtssicherheit im Umgang mit Betroffenen und Betreuer*innen
• Darstellung von Praxisbeispielen zur Verdeutlichung
• Möglichkeit konkrete Fragen aus der Praxis zu stellen
Referent: Dr. Gero Bieg, Richter am Amtsgericht Saarbrücken, Mitglied des ambulanten Ethikkomitees der saarländischen Ärztekammer
Kosten: 60,00 Euro
Tagungsleitung: Dr. Waltraud Kraft
Anmeldung: e.raber@cts-mbh.de; Telefon: 0681 58805 550