News: BPiK fordert Vergütung von Advance Care Planning und Organspendeberatung im Krankenhaus

BPiK fordert Vergütung von Advance Care Planning und Organspendeberatung im Krankenhaus

Der Bundesverband Patientenfürsprecher in Krankenhäusern e.V. (BPiK) fordert eine Ausweitung und angemessene Vergütung der Patientenberatung im Krankenhaus. Konkret geht es um die Integration von Advance Care Planning (ACP) und Organspendeberatungen in das Beratungs- und Leistungsspektrum der Krankenhäuser.

Advance Care Planning dient dazu, die Wünsche und Werte des Patienten für zukünftige medizinische Behandlungen zu klären und festzuhalten, während die Organspendeberatung es Patienten ermöglicht, eine informierte Entscheidung über eine mögliche Organspende zu treffen. Beides sind essenzielle Bestandteile einer umfassenden Patientenversorgung und -autonomie.

Derzeit wird Advance Care Planning (ACP), ein Prozess der vorausschauenden Versorgungsplanung, nur für Bewohner in Pflegeeinrichtungen sowie bei der Eingliederungshilfe nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) § 132g vergütet. Organspendeberatungen sind gemäß § 2 Abs. 1b in Verbindung mit Abs. 1a des Transplantationsgesetzes (TPG) alle zwei Jahre für die Leistungserbringer abrechenbar und werden üblicherweise in allgemeinen Arztpraxen oder spezialisierten Einrichtungen erbracht.

Der Bundesverband Patientenfürsprecher in Krankenhäusern e.V. (BPiK) betont die Wichtigkeit, Advance Care Planning und Organspendeberatungen auch in Krankenhäusern anzubieten und diese Beratungen angemessen zu vergüten. Folgende Gründe sprechen dafür:
1. Patientinnen und Patienten treffen im Krankenhaus oft Entscheidungen von großer Tragweite. Genau dort sollten sie daher auch Zugang zu speziellen Beratungen wie dem Advance Care Planning und der Organspende haben.
2. Vorteile der Integration: Durch die Aufnahme von Organspendeberatungen und Advance Care Planning in die Leistungen von Kliniken profitieren die Patienten direkt von der medizinischen Kompetenz vor Ort.
3. Verbesserung der Patientenversorgung: Diese Beratungen helfen, die individuellen Wünsche der Patienten zu berücksichtigen, was zu höherer Zufriedenheit und mehr Eigenverantwortung führt. Gleichzeitig stärken sie das Vertrauen in die medizinische Versorgung und befähigen zu informierten Entscheidungen.

„Es ist von höchster Relevanz, dass alle Patienten, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort, Zugang zu umfassender Beratung und Unterstützung haben“, so der Vorstand des BPiK. „Durch die Integration und Vergütung von Advance Care Planning und Organspendeberatungen in die Leistungsangebote von Kliniken und Krankenhäusern stärken wir die Selbstbestimmung der Patienten und erhöhen ihre Sicherheit in entscheidenden Lebensmomenten.“

Der BPiK appelliert eindringlich an alle zuständigen Stellen, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um diese wichtigen Beratungsleistungen auch im Krankenhaus anbieten und finanzieren zu können. Dies würde nicht nur die Qualität der Patientenversorgung verbessern, sondern auch zu einer gleichberechtigten Teilhabe aller Patienten an qualitativ hochwertigen Beratungsangeboten beitragen.

Kontakt:
Bundesverband Patientenfürsprecher in Krankenhäusern e.V. (BPiK)
Hajo Neu
Tel. 06221/7390393
Mail: h.neu@bpik.de