20.07.2023 (Ingolstadt).
17. Ingolstädter Medizinethik Kolloquium
Assistierter Suizid
Zeit: 20. Juli 2023, 17:00-18:30 Uhr
Ort: Klinikum Ingolstadt (Raum 2950)
Veranstalter: Klinikum Ingolstadt, Zentrum für psychische Gesundheit
Jeder Mensch kann freiverantwortlich Suizidassistenz in Anspruch nehmen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht 2020 entschieden. Dies wird damit begründet, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Der Suizid steht nicht unter Strafe, somit wird auch die Beihilfe zur Selbsttötung nicht bestraft.
Allerdings gilt dies nur dann, wenn der Sterbewilligen tatsächlich in der Lage ist, eine freie Suizidentscheidung zu treffen, wozu gehört, dass er nicht unter Druck von außen steht, über Alternativen informiert und aktuell selbstbestimmungsfähig ist.
Die Suizidassistenz wird unter rechtlichen und ethischen Perspektiven aktuell sehr lebhaft diskutiert, weil es gilt das Recht auf selbstbestimmtes Sterben sorgfältig gegen das Schutzbedürfnis von Menschen abzuwägen, die nicht in der Lage sind, frei zu entscheiden, zum Beispiel sie eine psychiatrische Erkrankung daran hindert.
Prof. Dr. Thomas Pollmächer wird den aktuellen Stand dieser Diskussion darstellen. Er ist Direktor des Zentrums für psychische Gesundheit am Klinikum Ingolstadt, Vorsitzender der Ethikkommission des Klinikum und Mitglied der Ethikkommission der European Psychiatric Association.
Die Veranstaltung ist kostenlos.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.