Richtlinie gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG für die Wartelistenführung und die Organvermittlung zur Pankreastransplantation und kombinierten Pankreas-Nierentransplantation
Unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse betreffend die erste Lesung der Richtlinie gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG für die Wartelistenführung und die Organvermittlung zur Pankreastransplantation und kombinierten Pankreas-Nierentransplantation möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass der Richtlinienänderungsvorschlag am heutigen Tag unter folgendem Link: https://www.bundesaerztekammer.de/RiliOrgaWlOvPankreasENTWURF_Stellungnahme frist20260515 für die Dauer von 4 Wochen veröffentlicht wurde.
Um gemäß § 10 Abs. 1 des Statuts der Ständigen Kommission Organtransplantation eine Beteiligung der Fachöffentlichkeit zu realisieren, möchten wir Sie bitten, auf die Veröffentlichung aufmerksam zu machen. Sollten Sie Anlass dazu sehen, weitere Interessenkreise zu unterrichten, können Sie gerne die Information weiterleiten.
Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, Anmerkungen bitte ausschließlich zu dem geänderten Abschnitt der Richtlinie zu adressieren. Dies betrifft den Abschnitt III.8.1 – Kriterien für die Einschränkung der Vermittlungsfähigkeit. Rückmeldungen zu anderen Abschnitten, die nicht das eben genannte Regelungsvorhaben betreffen, können im Rahmen dieses Verfahrens nicht berücksichtigt werden.
Etwaige Stellungnahmen sind unter transplantationsmedizin@baek.de bis zum 15.05.2026 erbeten, damit ggf. eine Berücksichtigung in der zweiten Lesung erfolgen kann.
Zur Erhöhung der Transparenz sollen Stellungnahmen zu Richtlinienverfahren im Internet veröffentlicht werden. Daher bitten wir Sie, Ihre Stellungnahme möglichst frei von personenbezogenen Daten abzugeben oder personenbezogene Daten zu schwärzen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sein, würden wir Sie bitten, dies im Rahmen der Übermittlung Ihrer Stellungnahme zum Ausdruck zu bringen. Darüber hinaus wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie angeben könnten, ob Sie eine persönliche Stellungnahme abgeben oder die Stellungnahme einer Institution übermitteln.
Informations- und Dokumentationsstelle
Ethik in der Medizin
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